Nach Spanien ziehen als deutscher Angestellter: Alles zur EU-Registrierungsbescheinigung und zum
- AWANTGARDE

- 19. März
- 8 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Nov.
Sie planen, als deutscher Angestellter nach Spanien zu ziehen – sei es für einen neuen Job, eine Unternehmensgründung oder den Familiennachzug? Dann ist die EU-Registrierungsbescheinigung ein zentraler Schritt, um Ihren Aufenthalt in Spanien zu organisieren.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die Bescheinigung bedeutet, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie Sie als EU-Bürger Ihren Aufenthalt in Spanien unkompliziert gestalten – inklusive Informationen zur Arbeitserlaubnis, Sozialversicherung und zum Familiennachzug.

Inhalt

Braucht man als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung?
Nein – als EU-Bürger müssen Sie kein aufwändiges Einwanderungsverfahren durchlaufen und kein Visum beantragen, um in Spanien zu leben oder zu arbeiten.
Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union dürfen Sie sich frei in allen Mitgliedstaaten der EU, des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in der Schweiz aufhalten und dort einer Beschäftigung nachgehen.
Damit entfällt für EU-Bürger die klassische Aufenthaltsgenehmigungspflicht. Das erleichtert den Umzug nach Spanien erheblich – egal, ob Sie aus beruflichen Gründen übersiedeln, eine neue Position antreten oder mit Ihrer Familie ein neues Leben beginnen möchten.
Die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für EU-Bürger
Die erforderlichen Formalitäten richten sich in erster Linie nach der Dauer Ihres Aufenthalts.
Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen: Wenn Sie sich weniger als drei Monate in Spanien aufhalten – sei es für Urlaub, Geschäftsreisen oder erste Orientierung – können Sie frei einreisen. Eine spezielle Anmeldung oder Aufenthaltsbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Aufenthalte länger als 90 Tage: Planen Sie einen längeren Aufenthalt, zum Beispiel für einen Job, eine Versetzung oder Familiennachzug, gelten erweiterte Pflichten: Sie müssen sich offiziell anmelden, eine EU-Registrierungsbescheinigung beantragen, Ihre Adresse registrieren und nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen sowie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass Ihr Aufenthalt in Spanien reibungslos verläuft und Sie alle Vorteile als EU-Bürger nutzen können.
Was ist die EU-Registrierungsbescheinigung und wozu dient sie?
Die Anmeldebescheinigung für EU-Bürger (Certificado de Registro como residente comunitario) ist das zentrale Dokument für EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben oder arbeiten möchten. Sie bestätigt die Eintragung im spanischen Zentralregister für Ausländer und erleichtert administrative Prozesse. Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Einreise persönlich gestellt werden.
So erhalten Sie in 3 Schritten eine EU-Bescheinigung in Spanien
Wenn Sie als deutscher Angestellter oder EU-Bürger nach Spanien ziehen – sei es für einen Job, eine Versetzung oder den Familiennachzug – müssen Sie einige offizielle Schritte durchlaufen. Unternehmen können hierbei ihre Mitarbeiter oft aktiv unterstützen, z. B. bei der Wohnungssuche, Anmeldung und Terminorganisation.
Einen Wohnsitz finden
Ein fester Wohnsitz ist die Grundvoraussetzung, um sich in Spanien als EU-Bürger anmelden zu können. Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich im Land leben, entweder durch Kauf oder Miete einer Immobilie.
Kaufen oder mieten?
Kauf einer Immobilie: Legen Sie den Kaufvertrag (nota simple) vor. Diese Bescheinigung enthält alle wichtigen Angaben zur Immobilie, einschließlich Eigentümer, Größe und eventueller Belastungen.
Mietwohnung: Achten Sie auf einen langfristigen Mietvertrag. Kurze mittelfristige Verträge werden häufig nicht akzeptiert. Für private Vermieter beträgt die Mindestdauer meist 5 Jahre, für juristische Personen 7 Jahre, mit einer gesetzlich verpflichtenden Mindestmietdauer von 6 Monaten ab Einzug.
Unternehmenshilfe: Arbeitgeber oder Relocation-Dienstleister können die Wohnungssuche erleichtern, Mietverträge prüfen und Hinweise zu regionalen Besonderheiten geben.
Anmeldung beim Rathaus (Empadronamiento)
Sobald Sie Ihre Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und kann online oder nach Terminvereinbarung (cita previa) erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
Reisepass (inklusive Kopie)
Kaufvertrag oder Mietvertrag
Ausgefülltes Anmeldeformular
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die Empadronamiento-Bescheinigung, die Ihre Adresse bestätigt und für die Beantragung der Aufenthaltskarte benötigt wird.
Unternehmenshilfe: Firmen können Mitarbeiter unterstützen, indem sie die Terminbuchung übernehmen oder einen lokalen Ansprechpartner bereitstellen.
Der letzte Schritt ist die Beantragung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE).
Mit dieser Karte können Sie als EU-Bürger dauerhaft in Spanien leben und arbeiten.
Verfahren:
Termin bei der zuständigen Policía Nacional / Ausländerbehörde buchen (online, cita previa).
Die Gebühr von 21,87 € für die Ausstellung der Bescheinigung muss vorher bezahlt werden (Formblatt 790, Code 012).
Erforderliche Unterlagen:
Gültiger Reisepass (inkl. Kopie).
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (inklusive Angehörige, falls Familiennachzug).
Nachweis einer Krankenversicherung (privat oder gesetzlich).
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis.
Empadronamiento-Bescheinigung.
Bewerber unter 16 Jahren: Geburtsurkunde.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Bescheinigung über die Eintragung als EU-Bürger, die Ihre NIE-Nummer, Ihren Namen und Ihre Anschrift enthält.
Unternehmenshilfe: Unternehmen können hier ebenfalls unterstützen, z. B. durch Bereitstellung eines Relocation-Teams, Unterstützung bei der Dokumentenbeschaffung oder Begleitung zu Behörden.
Die einzelnen Antragsgruppen können sein
Arbeitnehmer ins Ausland Entsandte
Selbstständige
Personen im Ruhestand
Studierende
Alles, was Sie über die NIE-Nummer wissen müssen
Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) – auf Deutsch Ausländer-Identifikationsnummer – ist die zentrale Identifikations- und Steuernummer für alle Ausländer in Spanien. Sie ist unbedingt erforderlich, wenn Sie dort leben, arbeiten oder geschäftlich tätig sein wollen.
Die Nummer beginnt in der Regel mit einem X, Y oder Z, gefolgt von sieben Ziffern, und wird auf einem grünen Dokument ausgegeben – daher auch die Bezeichnung „Grüne Karte“.
Die NIE-Nummer ist unverzichtbar für nahezu alle administrativen und geschäftlichen Vorgänge in Spanien, z. B.:
Eröffnung eines Bankkontos
Abschluss eines Arbeitsvertrags
Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
Kauf oder Anmietung einer Immobilie
Registrierung bei Versorgungsunternehmen
Gründung oder Beteiligung an einem Unternehmen
Wichtig: Die EU-Registrierungsbescheinigung selbst ist kein Ausweisdokument. Um sich gegenüber Behörden oder Banken auszuweisen, benötigen Sie sowohl die „Grüne Karte“ (NIE-Dokument) als auch Ihren Reisepass oder Personalausweis.
Tipp für Unternehmen: Arbeitgeber, die Mitarbeiter aus anderen EU-Ländern nach Spanien entsenden oder einstellen, sollten frühzeitig sicherstellen, dass eine gültige NIE-Nummer vorliegt – sie wird u. a. für Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Steueranmeldungen benötigt. Viele Unternehmen beauftragen Relocation-Partner oder Steuerberater, um den Prozess zu beschleunigen.
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: So funktioniert es
Wie bereits erwähnt, müssen EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten, nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt (und ggf. den ihrer Familie) zu bestreiten. Dieser Nachweis dient dazu, zu zeigen, dass Sie in Spanien unabhängig leben können, ohne staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Je nach Beschäftigungs- oder Lebenssituation gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen:
Angestellte oder entsandte Mitarbeitende: Legen Sie Ihren Arbeitsvertrag und ggf. eine Beschäftigungsbescheinigung vor. Diese Unterlagen zeigen, dass Sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen.
Selbstständige oder Unternehmer: Reichen Sie Nachweise über Ihre geschäftliche Tätigkeit ein, z. B. eine Gewerbeanmeldung, Steuererklärungen oder Kontoauszüge, die zeigen, dass Ihr Unternehmen aktiv ist und Einnahmen generiert.
Remote-Mitarbeitende mit Arbeitgeber im Ausland: Wenn Sie für ein Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten, genügt der Arbeitsvertrag, aus dem Ihre Tätigkeit und Ihr Einkommen hervorgehen.
Studenten: Nachweis über ausreichende Mittel für Lebensunterhalt und Studiengebühren, z. B. Stipendienbescheinigung und Elternbürgschaft.
Rentnerinnen und Rentner: Legen Sie Ihren Rentenbescheid oder andere Nachweise über regelmäßige Zahlungen vor.
Kontoauszüge: In allen Fällen können Sie zusätzlich Kontoauszüge der letzten sechs Monate beifügen, um Ihr Einkommen oder Vermögen zu belegen.
Praxis-Tipp: Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden, sollten diesen Punkt frühzeitig vorbereiten. Ein klarer Finanzierungsnachweis beschleunigt das Anmeldeverfahren erheblich und vermeidet Verzögerungen bei der Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung.
Familiennachzug: Ablauf und Schritte für EU-Bürger
Wenn Sie als EU-Bürger nach Spanien ziehen, können Sie auch Ihre Familie mitbringen. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und andere Angehörige können sich Ihnen anschließen. Der Ablauf hängt dabei davon ab, ob Ihre Familienmitglieder EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige sind.
1. Familiennachzug für EU-/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige
Wenn Ihre Familienangehörigen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stammen, ist das Verfahren unkompliziert. Sie folgen im Wesentlichen dem gleichen Ablauf wie Sie selbst – das heißt:
Beantragung der EU-Registrierungsbescheinigung.
Anmeldung beim Rathaus (Empadronamiento).
Nachweis von finanziellen Mitteln und Krankenversicherung.
Die Anträge können gemeinsam gestellt werden, etwa mit Ihrem Ehepartner, eingetragenen Partner oder Ihren Kindern unter 21 Jahren.
2. Familiennachzug für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten
Etwas komplexer wird es, wenn Ihre Familienangehörigen nicht aus der EU stammen. In diesem Fall benötigen sie ein spezielles „Visum für Familienangehörige von EU-Bürgern“, das beim spanischen Konsulat im Herkunftsland beantragt werden muss.
Dort müssen entsprechende Nachweise zur familiären Beziehung eingereicht werden, zum Beispiel:
Heirats- oder Geburtsurkunden (ggf. mit Übersetzung und Apostille).
Nachweis gemeinsamer Wohnadresse oder finanzieller Abhängigkeit.
Reisepass und aktuelle Passfotos.
Nach der Einreise nach Spanien beantragen diese Familienmitglieder die „Tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión“ – die Aufenthaltskarte für Familienmitglieder von EU-Bürgern.
3. Unternehmensunterstützung beim Familiennachzug
Für beruflich bedingte Umzüge nach Spanien können Arbeitgeber eine entscheidende Rolle spielen. Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter, indem sie:
Relocation-Services oder spezialisierte Beratungsstellen beauftragen,
bei der Beschaffung und Übersetzung von Dokumenten helfen,
Kosten für Visa oder Beglaubigungen übernehmen,
oder administrative Prozesse in Spanien koordinieren.
Diese Unterstützung kann den Integrationsprozess für Mitarbeiter und deren Familien erheblich vereinfachen und beschleunigen – und sorgt für einen reibungslosen Start in Spanien.
Arbeitserlaubnis für EU-Bürger: Was Sie wissen sollten
Als EU-Bürger genießen Sie in Spanien den Vorteil der Freizügigkeit. Das bedeutet: Sie benötigen keine separate Arbeitserlaubnis, um in Spanien zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen. Dank des Schengener Abkommens können Sie sich frei im Land bewegen, dort leben und beruflich tätig sein.
Allerdings müssen Sie – je nach Beschäftigungsart – bestimmte Verwaltungsschritte erledigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und der steuerlichen Registrierung.
Angestellte EU-Bürger
Wenn Sie für ein Unternehmen in Spanien tätig sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social). Dabei werden Sie offiziell registriert, und Ihr Arbeitgeber führt monatlich Beiträge zu Sozialversicherung und Einkommensteuer ab.
Tipp für Arbeitgeber: Unternehmen sollten sicherstellen, dass neue Mitarbeiter bereits über eine gültige NIE-Nummer verfügen und ihre Registrierung bei der Sozialversicherung rechtzeitig abgeschlossen ist, um Verzögerungen bei der Gehaltsabrechnung zu vermeiden.
Selbstständige (Autónomos)
Wenn Sie sich in Spanien selbstständig machen, müssen Sie die Anmeldung eigenständig vornehmen. Dazu gehören:
Registrierung bei der Sozialversicherung (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos – RETA).
Anmeldung beim Finanzamt (Agencia Tributaria).
Ggf. Beantragung der NIE-Nummer und der EU-Registrierungsbescheinigung, falls diese noch nicht vorliegen.
Viele Selbstständige beauftragen lokale Steuerberater (gestores), um diese Formalitäten zu erledigen – das spart Zeit und verhindert Formfehler.
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme in Spanien
Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige ist der Zugang zum spanischen Arbeitsmarkt unkompliziert. Dennoch sind einige Schritte erforderlich, um ordnungsgemäß und vollständig registriert arbeiten zu können.
Empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus): Registrierung Ihrer Adresse in Spanien. Dies ist die Grundlage für fast alle weiteren administrativen Schritte.
NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero): Ihre persönliche Identifikationsnummer, die Sie für Arbeitsverträge, Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten benötigen.
EU-Registrierungsbescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión): Die Bescheinigung dokumentiert Ihren offiziellen Aufenthalt in Spanien. Sie wird ausgestellt, wenn Sie entweder angestellt oder selbstständig tätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.
Anmeldung bei der Sozialversicherung: Pflicht für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen. Diese Anmeldung gewährt Ihnen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem sowie zu Renten- und Arbeitslosenleistungen.
Unterstützung durch Unternehmen: Viele internationale Unternehmen, die deutsche oder europäische Fachkräfte nach Spanien entsenden, arbeiten mit Relocation-Partnern oder spezialisierten Dienstleistern zusammen. Diese übernehmen häufig:
die Registrierung bei Behörden,
Anmeldungen bei der Sozialversicherung,
Unterstützung bei der Wohnungssuche und
Familiennachzugsverfahren.
So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter zügig und formal korrekt in Spanien tätig werden.
Schlussworte: Leben und Arbeiten in Spanien als EU-Bürger
Die Freizügigkeit in der EU ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in Spanien zu leben und zu arbeiten. Mit der EU-Registrierungsbescheinigung, der NIE-Nummer und der Anmeldung bei der Sozialversicherung schaffen Sie die Grundlage für Ihren Aufenthalt.
Spanien bietet hierfür zunehmend digitale und mehrsprachige Verfahren, dennoch unterscheiden sich die Anforderungen je nach Region. Eine gute Vorbereitung – idealerweise mit Unterstützung von lokalen Partnern oder Relocation-Dienstleistern – erleichtert den gesamten Prozess, besonders bei Familiennachzug oder Unternehmensentsendungen.
Tipp: Auch wenn nicht immer vorgeschrieben, sind übersetzte oder internationale Urkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) empfehlenswert, um Behördengänge zu beschleunigen.
Mit der richtigen Planung gelingt der Start in Spanien – beruflich wie privat – reibungslos.

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